Entsorgung von Elektro-Altgeräten bei Horch Akustik
Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (WEEE Directive - Waste of Electrical Electronic Equipment) verpflichtet, Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Altbatterien und Altakkumulatoren, die aus dem Altgerät entnommen werden können / müssen vom Konsumenten getrennt abgegeben werden. Dies gilt in ganz Europa, wie auch in Deutschland, als aber auch in Italien und Litauen.
Persönliche Daten auf Altgeräten sind vom Endnutzer eigenverantwortlich zu löschen! Das Symbol für getrennt zu erfassende Elektro- und Elektronik-Altgeräte stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (Abbildung unten).
